Qualitätsstandards

Qualitätsstandards für die Schulsozialarbeit

Dieses Dokument richtet sich an Leitungspersonen der Schulsozialarbeit, Schulsozialarbeitende ebenso wie an Verantwortliche in Behörden und Exekutiven der Gemeinden. Es dient einerseits als Leitlinie für die Planung und Einrichtung von Schulsozialarbeit und andererseits als Instrument, um die Qualität der Schulsozialarbeit zu reflektieren und zu prüfen.

Der Verein Berner Schulsozialarbeit (BeSSA) und die Fachgruppe Schulsozialarbeit Espace Mittelland von AvenirSocial in Zusammenarbeit mit der Berner Fachhochschule für Soziale Arbeit haben in diesem Dokument Qualitätsstandards auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisebene definiert und festgehalten. Neben dem Praxiswissen bezieht sich dieses Dokument auf die Skizze der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) zur Qualität in der Schulsozialarbeit.

Les normes de qualité sont également disponibles en français.

Schulsozialarbeitende begleiten Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens, fördern ihre Selbst- und Sozialkompetenzen, unterstützen sie bei der Lösung psychosozialer Probleme und setzen sich für bessere soziale und strukturelle Verhältnisse in- und ausserhalb der Schule ein. Dadurch zielt die Schulsozialarbeit darauf ab, die Entwicklungsprozesse von Kindern und Jugendlichen positiv mitzugestalten, zum Gelingen ihrer Lebensführung beizutragen oder anders gesagt, allen Kindern und Jugendlichen Partizipation und gute Bedingungen des Aufwachsens zu ermöglichen.

Die Qualität der Schulsozialarbeit kann am besten an ihrem Gelingen gemessen werden, Bedingungen zu schaffen, die die bestmögliche Entfaltung eines Kindes erlauben.

Menschen können nicht «per Knopfdruck» gesteuert werden; menschliches Verhalten ist nicht nach dem Prinzip von «Ursache-Wirkung» zu begreifen und zu beurteilen. Im Gegenteil, menschliches Verhalten ist vom Individuum und seinem Umfeld abhängig und wird durch dieses gestaltet.

Um Ergebnisqualität zu ermöglichen, müssen Schulsozialarbeitende auf tragfähige Strukturen und Prozesse zurückgreifen können. Ergebnisqualität setzt immer Struktur- und Prozessqualität voraus.

Unter dieser Qualitätsdimension werden die für die Schulsozialarbeit notwendigen Rahmenbedingungen beschrieben.

Konzeptionelle Grundlagen

Auftrag, Ziele und Arbeitsprinzipien der Schulsozialarbeit sollen in einem Konzept definiert werden. Die lokalen Verhältnisse und die bestehenden Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden berücksichtigt.

Die konzeptionellen Grundlagen stellen eine praktische Orientierungshilfe dar. Sie umfassen inhaltlich die folgenden Bereiche:

Rahmenkonzept
Im Rahmenkonzept werden (schulhaus-/ standortübergreifend) Ziele, Aufträge, Zuständigkeiten, rechtliche Grundlagen und politische Rahmenbedingungen festgehalten. Zudem werden die Anspruchsgruppen und ihre berechtigten Forderungen definiert und die Arbeitsweisen und Handlungsprinzipien der Schulsozialarbeit beschrieben.

Standortkonzepte
Versorgt die Schulsozialarbeit verschiedene Schulstandorte/-häuser und unterscheidet sich das Angebot an diesen, werden unter Einhaltung der Vorgaben des Rahmenkonzeptes, die für den Standort spezifischen Punkte festgehalten.

Kooperationsvereinbarungen
In Form von Kooperationskonzepten/-vereinbarungen sollen grundsätzliche Vorstellungen und Verständnisse von fachübergreifender Zusammenarbeit und wie diese im Alltag zu organisieren und zu gestalten ist, festgehalten werden.

Die Zusammenarbeit sowohl mit schulischen Fachpersonen (Klassen-, Fach- und Speziallehrkräfte, Schulleitende etc.) als auch mit ausserschulischen Angeboten (Erziehungsberatung, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde etc.) soll geklärt werden. Inhaltlich sollten die Kooperationsvereinbarungen bspw. folgende Themen aufgreifen:

  • Vorstellen der Schulsozialarbeit in der Schulklasse
  • Umgang mit nicht freiwillig entstandenen Einzelfallsituationen
  • Handhabung der Schweigepflicht (Datenschutz)
  • Umgang mit Konflikten zwischen Kindern und Jugendlichen und Lehrpersonen
  • Inanspruchnahme von Schulsozialarbeit während der Unterrichtszeit
  • Auftragsklärung bei Anfragen für Gruppen- und Klassenaktivitäten
  • Gestaltung der Elternkontakte
  • Umgang mit Kindeswohlgefährdungen (kantonale Einschätzungshilfen und -abläufe werden berücksichtigt)
  • Umgang mit Mobbing
  • Mitwirkung bei der schulischen Gesundheitsförderung

Themenspezifische Konzepte
In themenspezifischen Konzepten sollen Leistungen in Bezug auf besondere Themen oder thematische Projekte (digitale Medien, sexuelle Gesundheit, Krisen, Kinderrechte, Gesundheit, Organisation von Bildungsangeboten für Eltern, etc.) definiert und verschriftlicht werden.

Organisation und Leitung von Schulsozialarbeit

Organisation
Schulsozialarbeit wird entsprechend der lokalen Verwaltungsstruktur und Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendhilfe organisiert. Zum Beispiel kann eine Anbindung von Schulsozialarbeit an die örtliche Jugendfachstelle, den örtlichen Gesundheits- oder Sozialdienst erfolgen. Räumlich ist die Schulsozialarbeit vor Ort im Schulhaus zu verorten. Die fachliche Eigenständigkeit der Schulsozialarbeit (bzw. Unabhängigkeit von Schule) gilt es dabei sicherzustellen und anzuerkennen. Eine direkte Unterstellung bei der Schulleitung oder Schulbehörde wird aus diesem Grund nicht empfohlen.

Leitung
Die Leitung der Schulsozialarbeit verfügt über die erforderlichen Kompetenzen, die Schulsozialarbeit personell und fachlich zu führen. Diese Kompetenzen umfassen eine sozialarbeiterische/-pädagogische Ausbildung auf Tertiärstufe, weiterführende für das Handlungsfeld der Schulsozialarbeit erforderliche theoretische und berufspraktische Kenntnisse, Leitungsqualifikationen sowie einschlägige Berufserfahrung. Die Leitung der Schulsozialarbeit ist neben personellen Aufgaben unter anderem für die fachliche Unterstützung und Beratung der Schulsozialarbeit zuständig, hat die Aufsichtspflicht inne und stellt die Grundvoraussetzungen für eine professionelle Praxisgestaltung sicher (diese umfasst u.a. die Fallverantwortung in Fällen einer vermuteten Kindeswohlgefährdung, die Bereitstellung eines jährlichen Budgets, die Sicherstellung von Supervision, Intervision und Teamsitzungen, die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben als auch die Qualitätssicherung der Schulsozialarbeit etc.).

Für die Leitung der Schulsozialarbeit sind erfahrungsgemäss zeitliche Personalressourcen im Umfang von rund 12 Stellenprozente pro 100%-Stelle erforderlich.

Verfügt eine Gemeinde nicht über die strukturellen und personellen Erfordernisse zur Organisation und Leitung von Schulsozialarbeit wie hier beschrieben, ist der Anschluss an geeignete Verwaltungs- resp. Kinder- und Jugendhilfestrukturen, über das eigene Gemeindegebiet hinaus, sicherzustellen.

Personelle Ressourcen

Qualifikationen
Schulsozialarbeitende verfügen über eine Grundausbildung in Sozialer Arbeit auf Tertiärstufe. Darüber hinaus verfügen sie über weiterführende für die Schulsozialarbeit erforderliche theoretische und berufspraktische Qualifikationen und über mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

Weiterbildung, Super- & Intervision
Schulsozialarbeitende entwickeln ihre Kompetenzen laufend weiter. Sie besuchen zu relevanten und aktuellen Themen regelmässig Weiterbildungen. Zudem setzen sie sich regelmässig in strukturell verankerten Intervisions- und Supervisionssettings kritisch-reflexiv mit ihrem professionellen Handeln auseinander.

Stellendotation und räumliche Zuständigkeiten
Gemäss einer Studie von Kinderschutz Schweiz ist pro Klasse ein Kind körperlicher und vier Kinder psychischer Gewalt ausgesetzt. Damit diese Kinder oder Jugendlichen die Möglichkeit einer kompetenten Anlaufstelle haben, ist mindestens eine 100%-Stelle Schulsozialarbeit pro 600 Kinder angezeigt. Zudem ist eine Fachperson im Maximum für drei Schulhäuser zuständig. Lokale Verhältnisse können einen höheren Versorgungsgrad erfordern.

Einführung von neuen Mitarbeitenden

Schulsozialarbeitende werden gezielt in das Arbeitsfeld eingeführt. Für die Probezeit werden Ziele definiert und geprüft. Schulsozialarbeitende werden in administrative Abläufe, Aktenführung, schulstandortspezifisches Wissen, Umgang mit Situationen möglicher Kindeswohlgefährdung, Umgang mit möglichem Mobbing, Arbeiten mit Klassen, Vorstellen der Schulsozialarbeit bei den Anspruchsgruppen eingeführt. Um ein einheitliches Fallverständnis sicherzustellen, werden in der Einführungsphase die Fälle besprochen, wobei besonders auf das Rollenverständnis und die damit verbundene Auftragsklärung fokussiert wird.

Infrastrukturelle Ausstattung

Räumlichkeiten
Schulsozialarbeitenden stehen zur Erbringung ihrer Leistungen funktionale Räumlichkeiten in den Schulhäusern zur Verfügung. Diese müssen für Kinder und Jugendliche gut erreichbar sein und in Bezug auf Grösse, Möblierung, Schallisolation und Sichtschutz den Anforderungen entsprechen.

Fach-/Methodenmaterial
Schulsozialarbeitenden stehen zur Erbringung ihrer Leistungen die dafür erforderlichen Materialien zur Verfügung (einschlägige Fachliteratur, Film-/Bildmaterial, Figuren, Bälle, Karten, Poster, Spiele, Handpuppen etc. für die Gesprächs- und Beratungsgestaltung).

Technische Ausstattung
Schulsozialarbeitenden stehen eine zeitgemässe und funktionale ICT-Ausstattung und ein Mobiltelefon zur Verfügung. Für die schriftliche Korrespondenz benutzen sie einen eigenen Briefkopf und eine eigene E-Mail-Signatur.

Software für die Arbeits- und Falldokumentation
Für die Arbeits- und Falldokumentation steht der Schulsozialarbeit eine funktionale Software zur Verfügung. Diese Software entspricht den Anforderungen des kantonalen Datenschutzgesetzes, unterstützt die alltägliche Arbeitsgestaltung und bildet die geleistete Praxis realitätsgetreu ab. Die Schulsozialarbeit wird in der Nutzung und für die Weiterentwicklung der Software durch eine technische Supportstelle unterstützt.

Unter der Dimension Prozessqualität wird beschrieben, wie Schulsozialarbeitende ihre Praxis gestalten.

Handlungsprinzipien

Schulsozialarbeitende orientieren sich an Handlungsmethoden, Arbeitstechniken und Konzepten der Sozialen Arbeit. Im Besonderen gestalten sie Schulsozialarbeit gemäss den folgenden Handlungsprinzipien:

Autonomie gewährleisten
Schulsozialarbeitende verstehen Kinder und Jugendliche als eigenständige Individuen. Kinder und Jugendlichen gestalten ihre Lebenswelten aktiv mit und gehen kompetent mit Herausforderungen um. Schulsozialarbeitende begleiten und fördern Kinder und Jugendliche in dieser Entwicklung.

Fachperspektive einbringen
Schulsozialarbeitende bringen ihre Fachperspektiven in den schulischen Kontext ein und ermöglichen neue Sichtweisen auf soziale Fragen. Sie sind bestrebt die Erwachsenen für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren.

Beziehungen gestalten
Vertrauensvolle Beziehungen stellen eine Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches schulsozialarbeiterisches Handeln dar. Schulsozialarbeitende gestalten ihre Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen auf der Basis von Niederschwelligkeit, Freiwilligkeit und der Schweigepflicht. Vertrauensvolle Beziehungen sind insbesondere in Situationen von Gefährdungen des Kindeswohls unverzichtbar.

Dienstleistungsorientierung
Schulsozialarbeitende gestalten ihre Dienstleistungen bedarfsorientiert und partizipativ. Einzig in Fällen von akuten Gefährdungen des Kindeswohls werden diese Prinzipien ausser Kraft gesetzt.

Anwaltschaftlich handeln
Schulsozialarbeit versteht sich als Anwältin sozialer Gerechtigkeit. Schulsozialarbeitende unterstützen Personen und Gruppen, die von sozialer Ungerechtigkeit betroffen sind und leisten einen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft.

Angebote der Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeitende bieten zur Unterstützung einer gelingenden Lebensgestaltung von Kindern und Jugendlichen verschiedene Beratungs-, Hilfs- und Schutzangebote an.

Schulsozialarbeitende stellen sicher, dass Kinder und Jugendliche, Familien und Fachpersonen der Schule das Angebot kennen.

Beratungsangebote
Beratungsangebote sollen Kindern und Jugendlichen Reflexions- und Erfahrungsräume ermöglichen. Schulsozialarbeitende schaffen Raum, in dem sich Kinder und Jugendliche mit ihren Bedürfnissen, Interessen und Wünschen sowie dem damit verbundenen Verhalten auseinandersetzen können. Im Sinne einer umfassenden Persönlichkeitsentwicklung, stellen Schulsozialarbeitende anregende und vielseitige Erfahrungs- und Reflexionsgefässe zur Verfügung, die Kindern und Jugendlichen letztendlich die gewünschte Veränderung ermöglichen. Beratungsangebote können u.a. einen Beitrag zur Entwicklung der im Lehrplan 21 formulierten überfachlichen Kompetenzen leisten und die Entwicklung von erforderlichen Lebenskompetenzen positiv unterstützen.

Hilfe- und Schutzangebote
Mit Hilfe- und Schutzangeboten sind Leistungen im Rahmen des Kindesschutzes gemeint. Die schulinternen Abläufe bei vermuteten Kindesschutzfällen sind schriftlich festzuhalten und für alle Beteiligten verbindlich. Abweichungen müssen fachlich begründet werden. Die Schulsozialarbeit wird bei allen Kindesschutzfällen der Schule frühzeitig involviert, so dass wenn immer möglich, einvernehmliche Hilfestellungen für Familien ermöglicht werden. 

Mögliche Gefährdungen werden anhand kantonaler Einschätzungshilfen und zwingend zusammen mit der vorgesetzten Person der Schulsozialarbeit beurteilt und das weitere Vorgehen verbindlich vereinbart. Die Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung an die KESB erfolgt i.d.R. durch die Schulleitung.

Neben der Einzelfallhilfe setzen sich Schulsozialarbeitende für Strukturen ein, die helfen sollen, Gefahren und Risiken für das Wohl von Kindern und Jugendlichen abzuwenden und aufzulösen. Denn nur wenn sich Kinder und Jugendliche in ihrer Existenz sicher fühlen, sind sie in der Lage zu lernen.

Arbeitsformate der Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeitende bieten ihre Beratungs-, Hilfs- und Schutzangebote in folgenden Settings an:

Einzelberatungen
Kinder und Jugendliche können ihre Anliegen in Einzelberatungen besprechen.

Gruppenberatung und Klassenintervention
Im Lehrplan 21 haben die überfachlichen Kompetenzen einen hohen Stellenwert. In der Arbeit mit Klassen und Gruppen unterstützen Schulsozialarbeitende die Kinder und Jugendliche und Fachpersonen der Schule, neue Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und so einen Beitrag zu einer positiven Klassen- und Schulkultur zu leisten.

Zusammenarbeit mit Eltern
Eltern können sich mit erzieherischen oder sozialen Fragen direkt an die Schulsozialarbeitenden wenden.

In den Beratungsprozess der Kinder und Jugendlichen werden die Eltern bei Bedarf möglichst im Einverständnis, aber immer im Wissen der Kinder und Jugendlichen, einbezogen. 

Zudem wird die Mitwirkung der Eltern an einer positiven Schulkultur gefördert.

Fachberatung
Die Schulsozialarbeit unterstützt Fachpersonen der Schule und Schulleitungen fallbezogen und fallunabhängig.

Mitwirkung in der Schulentwicklung
Schulsozialarbeitende beraten fachlich bei der Entwicklung von Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekten sowie der Gestaltung der Schulkultur.

Ausserschulische Vernetzung und Vermittlung
Schulsozialarbeitende vernetzen sich mit schulexternen Fachstellen und Angeboten für Kinder und Jugendliche. Sie bringen dabei die Sicht der Kinder und Jugendlichen sowohl fallbezogen als auch fallunabhängig ein. Schulsozialarbeitende vermitteln Kinder und Familien an weitere Fachstellen.

Falldokumentation

Schulsozialarbeitende gestalten die Arbeits- und Falldokumentation sowie die Aktenvernichtung gemäss den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen des Kantons Bern. Die Aufsichtspflicht in Bezug auf die Handhabung und Organisation der Daten obliegt der Leitung Schulsozialarbeit (und ist von Drittpersonen, wenn die gesetzlichen Grundlagen dafür nicht explizit gegeben sind, nicht einsehbar). Die Arbeits- und Falldokumentation gibt einen Überblick über die Fallverläufe und aktuellen Arbeiten. Sie dient der Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulsozialarbeit.

Qualitätsentwicklung

Schulsozialarbeitende nehmen regelmässig eine Überprüfung und Weiterentwicklung der konzeptionellen Grundlagen sowie der damit verbundenen strukturellen und prozessualen Organisation der Schulsozialarbeit vor.

Bedarfsanalyse
Der Bedarf der Kinder und Jugendlichen nach Schulsozialarbeit wird regelmässig in Erfahrung gebracht. Die Analyse erfolgt in einem partizipativen Verfahren. Der Schulsozialarbeit sind dafür von der Leitung Instrumente zur Verfügung zu stellen.

Selbstevaluation
Über Weiterbildungen, Inter- und Super- vision hinaus, nehmen Stellenleitende und Schulsozialarbeitende periodisch eine Analyse und Bewertung ihrer Arbeit und der erzielten Ergebnisse vor. Diese werden in einem Jahresbericht festgehalten, welcher den Schulen und sozialen Institutionen verteilt wird. Den Schulsozialarbeitenden sind dafür von der Leitung Instrumente zur Verfügung zu stellen.

Gesamtevaluation
In Form einer (externen) Gesamtevaluation wird periodisch eine datengestützte Analyse und Bewertung der Gesamtorganisation von Schulsozialarbeit vorgenommen. Dabei werden die konzeptionellen Grundlagen, Strukturen und Prozesse der Schulsozialarbeit evaluiert und weiterentwickelt.

Die anzustrebenden Ziele sind:

Verfügbarkeit
Schulsozialarbeit bietet ihre Leistungen allen Kindern und Jugendlichen auf eine ihrem Alter angemessene Art und Weise an.

Wissen um Angebote
Alle Kinder und Jugendliche kennen die Angebote der Schulsozialarbeit und wissen, wie sie diese nutzen können.

Erreichbarkeit
Alle Kinder und Jugendliche können die Schulsozialarbeit, auf eine ihrem Alter angemessene Art und Weise, schnell und einfach erreichen.

Offenheit
Kinder und Jugendliche können sich mit allen Fragen, Problemen und Anliegen an die Schulsozialarbeit wenden.

Image
Kinder und Jugendliche erleben die Schulsozialarbeitenden als vertrauenswürdige Fachpersonen. Sie nehmen die Angebote der Schulsozialarbeit freiwillig und niederschwellig in Anspruch und wissen, dass ohne ihre Einwilligung (mit Ausnahme von Situationen, in welchen eine Selbst- oder Fremdgefährdung gegeben ist) keine Informationen oder Auskünfte an Dritte weitergegeben werden.

Feedback
Kinder und Jugendliche erhalten die Möglichkeit, sich auf eine ihrem Alter angemessene Art und Weise, über die Arbeit der Schulsozialarbeit zu äussern und sanktionsfrei beschweren zu können.

Fachlichkeit
Die konzeptionellen Grundlagen der Schulsozialarbeit als auch die damit verbundene strukturelle und prozessuale Organisation schliessen inhaltlich an aktuelle Fachdiskurse der Schulsozialarbeit an.

Fachliche Anerkennung
Das Profil der Schulsozialarbeit ist klar definiert und bekannt. Die Anspruchsgruppen kennen die Leistungen der Schulsozialarbeit. Kooperationen innerhalb der Schule und mit schulexternen Fachstellen sind verankert und basieren auf gemeinsamen Zielen.

Fachliche Eigenständigkeit
Schulsozialarbeit ist strukturell, prozessual und räumlich in die schulische Organisation eingebunden. Ihre fachliche Eigenständigkeit wird aktiv eingefordert.

Sozialräumliche Verankerung
Schulsozialarbeit ist konzeptionell in der lokalen Kinder- und Jugendhilfe eingebunden.

Weiterentwicklung und Steuerung
Schulsozialarbeit engagiert sich für eine datengestützte Gestaltung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendangebote.

  • Ahmed, S./Fischer, M. (2020). Schulsozialarbeit. In: Bovin, J.-M./Knöpfel, C./Hugentobler, V./Tecklenburg, U. (Hrsg.). 
    Wörterbuch der Schweizer Sozialpolitik. Zürich und Genf: Seismo. S. 407-409. Open Access unter:
    https://www.seismoverlag.ch/site/assets/files/16360/oa_9783037777398.pdf
  • Braun, K.-H./Wetzel, K. (2018). Schule und Soziale Arbeit. In: Otto, H.-U./Thiersch, H./Treptow, Rainer, Ziegler, H. (Hrsg.). Handbuch Soziale Arbeit. München: Reinhardt. S. 1325-1332.
  • Spies, A. (2018). Schule und Soziale Arbeit. In: Grasshoff, G./Renker, A./Schröer, W. (Hrsg.). Soziale Arbeit. Eine elementare Einführung. Wiesbaden: Springer Fachmedien. S. 133-150.