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Kriterien für die Auswahl der Inhalte (insb. Merkblätter/Stellungnahmen) für die BeSSA Website
1. Entspricht den Qualitätsstandards
2. Offizieller Charakter (bspw. kommt es vom Kanton oder Bund)
3. Exemplarischer Charakter
4. Fördert Entwicklung SSA und betrifft Kerngeschäft SSA (hohe Relevanz)
5. Bedürfnisorientiert und allgemein anwendbar (betrifft nicht nur eine Gemeinde)
Vorgehen bei Vernehmlassung von Dokumenten
- Miteinbezug Vorstand: Peer Review
- Bei Bedarf Miteinbezug weiterer Behörden bzw. betroffener Stellen
Vorgehen bei Nichteinverständnis
Stimmberechtigte Mitglieder dürfen bei Nichteinverständnis Einwand erheben (in schriftlicher Form beim BeSSA Vorstand)
Vorgehen bei Ideen zu neuen Inhalten
- Man kann Dokumente oder Input zu neuen Inhalten, der Geschäftsstelle schicken (per Mail).
- Inhalte werden nach den Punkten 1.-5. geprüft und ausgewählt.
- Die Geschäftsstelle gibt eine Rückmeldung zum Entscheid.